Antworten
auf häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Termin,
wenn ich zu Ihnen in die Filiale komme?
Nein. Grundsätzlich können Sie uns jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten in der Filiale besuchen – unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen für Ihr Anliegen immer gerne zur Verfügung.
Bei individuellen Spezialversorgungen z.B. bei Adaptivrollstühlen, Therapiedreirädern etc. empfehlen wir jedoch, vorab einen persönlichen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Wir werden uns dann bemühen, die entsprechenden Modelle für Sie zur Ansicht und Probe bereitzustellen.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Das Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig. Das heißt, es muss bis dahin bei uns eingereicht worden sein.
Dazu können Sie auch ganz einfach unsere Online-Rezeptübertragung nutzen!
Mein Arzt hat mir ein Rezept ausgestellt.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit diesem Rezept können Sie uns gerne in unserer Filiale besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Vor Ort werden Sie dann von unserem Fachpersonal zu diesem Hilfsmittel beraten.
Bei einigen Hilfsmitteln bedarf es im Voraus einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die Abwicklung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, zeitnah in unsere Filiale zu kommen,
können Sie uns das Rezept im Voraus zukommen lassen.
Online Online-Rezeptübertragung
E-Mail info@reha-kids-care.de
Post Reha Kids & Care GmbH
Zeppelinstraße 2
48301 Nottuln
Warum dauert die Versorgung mit einem
Hilfsmittel so lange?
Zunächst müssen wir Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag
unterbreiten, der dort geprüft wird.
Erst wenn die Krankenkasse uns eine Übernahme der Kosten in schriftlicher
Form gibt, können wir das entsprechende Hilfsmittel an Sie ausliefern.
Leider haben wir keinen Einfluss auf die Dauer dieser Bearbeitung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Krankenkasse!
Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung ?
Krankenkassen übernehmen für ihre Patienten grundsätzlich nur die
Standardversorgung. Wünscht sich der Versicherte eine höherwertigere
Versorgung, ein Produkt von einem bestimmten Hersteller oder spezielle
Zusätze, die den Wert des verordneten Hilfsmittels übersteigen, muss der
Patient die Differenz selbst tragen.
Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist unabhängig von der gesetzlichen
Zuzahlung und man kann sich auch nicht davon befreien lassen – denn
der Versicherte entscheidet selbst, ob er das aufzahlungsfreie Kassenmodell
oder das höherwertigere Produkt wählt.
Was ist ein Wiedereinsatz und
warum dauert das so lange?
In den Verträgen der Krankenkassen und Leistungserbringer ist bei einigen
Hilfsmitteln ein sogenannter Wiedereinsatz vorgesehen.
Der Grund hierfür ist, dass ein Großteil der Hilfsmittel im Besitz von
Krankenkassen ist und uns für Ihre Versorgung zur Verfügung gestellt wird.
Wenn Sie also ein neues Hilfsmittel benötigen, sind wir dazu verpflichtet
zunächst eine Kassenlagerabfrage durchzuführen. Ist ein passendes
Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse und Maße z.B. bei einem anderen
Sanitätshaus in Deutschland eingelagert, wird es an uns versandt.
Hier prüfen, reparieren, reinigen und desinfizieren wir Ihr Hilfsmittel zunächst
und liefern es dann in einem einwandfreien Zustand an Sie aus.
Aufgrund des Postwegs und der gründlichen Überprüfung des Hilfsmittels
kommt es mitunter zu Verzögerungen bei der Kostenvoranschlagserstellung
und letztendlich auch bei der Lieferung.